Onyx V Roleplay
Regelwerk

Fraktionsregelwerk

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2026, 17:43 Uhr

Dieses Regelwerk gilt zusätzlich zum Ingame-Regelwerk für alle Mitglieder und Leitungen von Fraktionen. Zuständig ist die Fraktionsverwaltung.

§ 1 Allgemeines

  1. Fraktionen sind staatliche Fraktionen (z. B. LSPD, LSMD), Unternehmen (z. B. Mechaniker, Taxi) und illegale Gruppierungen (Gangs, Organisationen).
  2. Jede Fraktion trägt zum Roleplay aller Spieler bei. Reines „Farmen“ ohne Roleplay ist nicht der Sinn einer Fraktion.
  3. Entscheidungen der Fraktionsverwaltung sind bindend. Einwände per Ticket im Discord.

§ 2 Beitritt & Wechsel

  1. Beitritte zu staatlichen Fraktionen und Unternehmen laufen über eine Bewerbung auf der Website.
  2. Ein Charakter darf nur Mitglied einer Fraktion sein.
  3. Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Wartezeit von 7 Tagen, bevor einer anderen Fraktion beigetreten werden darf.
  4. Interne Informationen der alten Fraktion dürfen nach einem Wechsel nicht weitergegeben werden (Metagaming).

§ 3 Fraktionsleitung

  1. Die Leitung ist für ihre Mitglieder verantwortlich und erster Ansprechpartner der Fraktionsverwaltung.
  2. Bewerbungen auf der Website sind zeitnah (innerhalb von 7 Tagen) zu bearbeiten.
  3. Ränge werden fair und nachvollziehbar vergeben. Beförderungen gegen Geld oder aus reiner Sympathie sind verboten.
  4. Regelverstöße von Mitgliedern meldet die Leitung an die Fraktionsverwaltung.

§ 4 Staatliche Fraktionen & Unternehmen

  1. LSPD: Beamte handeln nach Recht und Gesetz. Korruption ist nur mit Konzept und Genehmigung der Fraktionsverwaltung erlaubt. Dienstausrüstung und -fahrzeuge werden nur im Dienst genutzt und nicht weitergegeben.
  2. LSMD: Der Rettungsdienst ist neutral und behandelt jeden. Sanitäter im Dienst dürfen nicht angegriffen, entführt oder ausgeraubt werden und beteiligen sich nicht an Straftaten.
  3. Unternehmen (Mechaniker, Taxi …): Preise müssen realistisch sein. Kunden dürfen nicht ohne Grund abgewiesen werden.
  4. Im Dienst wird die vorgeschriebene Dienstkleidung getragen.
  5. Für Überfälle auf Läden gilt eine Mindestanzahl von 2 Beamten im Dienst, für Banküberfälle von 4 Beamten.

§ 5 Illegale Fraktionen

  1. Neue Gangs und Organisationen werden nur mit einem genehmigten Konzept gegründet (Website → Bewerbungen → Fraktionskonzept einreichen).
  2. Die maximale Mitgliederzahl legt die Fraktionsverwaltung bei der Genehmigung fest.
  3. Konflikte und Kriege zwischen Fraktionen müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden. Ein Krieg braucht einen RP-Grund.
  4. Gebiete und Hauptquartiere werden von der Fraktionsverwaltung vergeben.
  5. Kleidung oder Farben einer anderen Fraktion zu tragen, um ihr Taten unterzuschieben, ist verboten.

§ 6 Fahrzeuge & Ausrüstung

  1. Fraktionsfahrzeuge und -ausrüstung sind nur für Fraktionszwecke da und dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
  2. Beim Verlassen der Fraktion wird sämtliche Fraktionsausrüstung zurückgegeben.

§ 7 Aktivität & Auflösung

  1. Fraktionen müssen aktiv Roleplay betreiben. Bei längerer Inaktivität kann die Fraktionsverwaltung die Fraktion verkleinern oder auflösen.
  2. Eine Leitung, die ihren Pflichten nicht nachkommt, kann abgesetzt werden.

§ 8 Sanktionen

Verstöße können zu Verwarnungen, Rangverlust, Fraktionsausschluss, einer Fraktionssperre oder der Auflösung der Fraktion führen.