Dieses Regelwerk gilt zusätzlich zum Ingame-Regelwerk für alle Mitglieder und Leitungen von Fraktionen. Zuständig ist die Fraktionsverwaltung.
§ 1 Allgemeines
- Fraktionen sind staatliche Fraktionen (z. B. LSPD, LSMD), Unternehmen (z. B. Mechaniker, Taxi) und illegale Gruppierungen (Gangs, Organisationen).
- Jede Fraktion trägt zum Roleplay aller Spieler bei. Reines „Farmen“ ohne Roleplay ist nicht der Sinn einer Fraktion.
- Entscheidungen der Fraktionsverwaltung sind bindend. Einwände per Ticket im Discord.
§ 2 Beitritt & Wechsel
- Beitritte zu staatlichen Fraktionen und Unternehmen laufen über eine Bewerbung auf der Website.
- Ein Charakter darf nur Mitglied einer Fraktion sein.
- Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Wartezeit von 7 Tagen, bevor einer anderen Fraktion beigetreten werden darf.
- Interne Informationen der alten Fraktion dürfen nach einem Wechsel nicht weitergegeben werden (Metagaming).
§ 3 Fraktionsleitung
- Die Leitung ist für ihre Mitglieder verantwortlich und erster Ansprechpartner der Fraktionsverwaltung.
- Bewerbungen auf der Website sind zeitnah (innerhalb von 7 Tagen) zu bearbeiten.
- Ränge werden fair und nachvollziehbar vergeben. Beförderungen gegen Geld oder aus reiner Sympathie sind verboten.
- Regelverstöße von Mitgliedern meldet die Leitung an die Fraktionsverwaltung.
§ 4 Staatliche Fraktionen & Unternehmen
- LSPD: Beamte handeln nach Recht und Gesetz. Korruption ist nur mit Konzept und Genehmigung der Fraktionsverwaltung erlaubt. Dienstausrüstung und -fahrzeuge werden nur im Dienst genutzt und nicht weitergegeben.
- LSMD: Der Rettungsdienst ist neutral und behandelt jeden. Sanitäter im Dienst dürfen nicht angegriffen, entführt oder ausgeraubt werden und beteiligen sich nicht an Straftaten.
- Unternehmen (Mechaniker, Taxi …): Preise müssen realistisch sein. Kunden dürfen nicht ohne Grund abgewiesen werden.
- Im Dienst wird die vorgeschriebene Dienstkleidung getragen.
- Für Überfälle auf Läden gilt eine Mindestanzahl von 2 Beamten im Dienst, für Banküberfälle von 4 Beamten.
§ 5 Illegale Fraktionen
- Neue Gangs und Organisationen werden nur mit einem genehmigten Konzept gegründet (Website → Bewerbungen → Fraktionskonzept einreichen).
- Die maximale Mitgliederzahl legt die Fraktionsverwaltung bei der Genehmigung fest.
- Konflikte und Kriege zwischen Fraktionen müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden. Ein Krieg braucht einen RP-Grund.
- Gebiete und Hauptquartiere werden von der Fraktionsverwaltung vergeben.
- Kleidung oder Farben einer anderen Fraktion zu tragen, um ihr Taten unterzuschieben, ist verboten.
§ 6 Fahrzeuge & Ausrüstung
- Fraktionsfahrzeuge und -ausrüstung sind nur für Fraktionszwecke da und dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
- Beim Verlassen der Fraktion wird sämtliche Fraktionsausrüstung zurückgegeben.
§ 7 Aktivität & Auflösung
- Fraktionen müssen aktiv Roleplay betreiben. Bei längerer Inaktivität kann die Fraktionsverwaltung die Fraktion verkleinern oder auflösen.
- Eine Leitung, die ihren Pflichten nicht nachkommt, kann abgesetzt werden.
§ 8 Sanktionen
Verstöße können zu Verwarnungen, Rangverlust, Fraktionsausschluss, einer Fraktionssperre oder der Auflösung der Fraktion führen.